Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ROOTHIRSCH GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 67-71, 33330 Gütersloh (im Folgenden "ROOTHIRSCH") und ihren Kunden über die Erbringung von Beratungs- und Softwareentwicklungsleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (B2B) im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; folglich bestehen gesetzliche Verbraucherschutzrechte (wie z.B. Widerrufsrechte) nicht.
1.2 Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ROOTHIRSCH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ohne eine solche Zustimmung wird abweichenden Bedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Unternehmensgegenstand
ROOTHIRSCH ist spezialisiert auf die Entwicklung von Software-Anwendungen aller Art sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Alle Angebote und Leistungen von ROOTHIRSCH erfolgen auf Grundlage dieser AGB.
2. Leistungen und Angebote
2.1 Leistungsumfang
ROOTHIRSCH erbringt Beratungs- und Softwareentwicklungsdienstleistungen nach Vorgaben und im Auftrag des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. ROOTHIRSCH stellt keine eigenen standardisierten Softwareprodukte her oder vertreibt solche, sondern erbringt individuelle Entwicklungsleistungen für den Kunden.
2.2 Nutzungsergebnisse und Rechte
Der Kunde erhält – vorbehaltlich vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – sämtliche Rechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen. Insbesondere erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an der entwickelten Software bzw. den erbrachten Leistungen. ROOTHIRSCH wird dem Kunden auf Wunsch den Quellcode und alle notwendigen Unterlagen nach Abschluss des Projekts zur Verfügung stellen. Eine Weiterverwendung von Arbeitsergebnissen durch ROOTHIRSCH für Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde erteilt hierfür seine Zustimmung.
2.3 Angebote
Angebote von ROOTHIRSCH zur Durchführung von Projekten (z.B. in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags oder einer Leistungsbeschreibung) sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. ROOTHIRSCH kann ein Projektangebot jederzeit vor Annahme durch den Kunden ändern oder widerrufen.
3. Vertragsschluss und Vertragsdauer
3.1 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass ROOTHIRSCH dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch bestätigende Handlung (z.B. digitale Bestätigung über das von ROOTHIRSCH genutzte CRM-Tool "MOCO") erfolgen. Alternativ kann der Vertrag auch durch eine Bestellung des Kunden und nachfolgende Auftragsbestätigung durch ROOTHIRSCH zustande kommen. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
3.2 Keine Mindestlaufzeit
Verträge haben keine feste Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Jeder Auftrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen (Projektabschluss) oder durch Kündigung aus wichtigem Grund.
3.3 Stornierung/Kündigung
Dem Kunden steht es frei, einen erteilten Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung zu stornieren oder zu kündigen. Im Falle einer solchen vorzeitigen Beendigung des Vertrages sind alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung von ROOTHIRSCH erbrachten Leistungen vom Kunden zu vergüten (Abrechnung nach Aufwand gemäß Ziffer 5). Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden mit den bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
3.4 Textform und Nebenabreden
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber ROOTHIRSCH abgibt (z.B. Kündigungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen), bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
4. Vergütung und Abrechnung
4.1 Abrechnungsmodelle
Die Vergütung der Leistungen von ROOTHIRSCH erfolgt entweder auf Zeit- und Materialbasis nach tatsächlichem Aufwand (insbesondere nach vereinbartem Stundensatz) oder auf Basis eines vorher vereinbarten Festpreises gemäß einem von ROOTHIRSCH erstellten und vom Kunden angenommenen Angebot. Welche Abrechnungsart gilt, wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgehalten.
4.2 Abrechnung nach Aufwand
Sofern nach Aufwand abgerechnet wird, führt ROOTHIRSCH Aufzeichnungen über die angefallenen Arbeitsstunden und Tätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Grundlage des tatsächlich entstandenen Zeitaufwands. Der Kunde erhält jeweils zum Monatsende oder zum vereinbarten Abrechnungsstichtag eine detaillierte Rechnung mit Leistungsnachweis.
4.3 Abrechnung auf Festpreis-Basis
Sofern ein Festpreis vereinbart wurde, deckt dieser alle im Angebot aufgeführten Leistungen ab. Zusätzliche Leistungen oder vom ursprünglichen Leistungsumfang abweichende Anforderungen, die vom Kunden gewünscht werden und nicht im Festpreis enthalten sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Teilleistungen können – wenn vereinbart – entsprechend projektbezogener Meilensteine in Teilrechnungen abgerechnet werden.
4.4 Nebenkosten
Etwaige Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Spesen, Materialkosten) werden dem Kunden nur in Rechnung gestellt, wenn dies im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart ist oder vom Kunden nachträglich genehmigt wurde. Diese Kosten werden transparent ausgewiesen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungsziel
Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto von ROOTHIRSCH per Überweisung zu begleichen.
5.2 Verzug
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der in Ziffer 5.1 genannten Frist nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. ROOTHIRSCH ist berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu berechnen (bei Geschäften zwischen Unternehmern derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB). Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann ROOTHIRSCH zudem eine pauschale Mahngebühr in branchenüblicher Höhe verlangen, es sei denn der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Teilzahlungen und Aufrechnung
ROOTHIRSCH ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ROOTHIRSCH ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.4 Stornierungskosten
Im Falle einer Stornierung oder vorzeitigen Kündigung eines Auftrags durch den Kunden (vgl. Ziffer 3.3) werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen und Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein bereits gezahlter Festpreis wird anteilig für bereits geleistete Arbeit einbehalten bzw. verrechnet. Weitere Ansprüche von ROOTHIRSCH, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben vorbehalten, sofern die Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgt.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Keine Erfolgsgarantie
ROOTHIRSCH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird jedoch nicht geschuldet. Insbesondere bei Entwicklungsleistungen auf Zeitaufwandbasis übernimmt ROOTHIRSCH keine Garantie dafür, dass die vom Kunden beabsichtigten Ziele innerhalb eines bestimmten Zeit- oder Kostenrahmens erreicht werden.
6.2 Gewährleistung
Handelt es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen Dienstvertrag (Leistung nach Aufwand ohne geschuldeten Erfolg), so bestehen keine Gewährleistungsrechte im werkvertraglichen Sinne. Sollte im Einzelfall ein Werkvertrag vorliegen (z.B. bei Vereinbarung eines Festpreises für ein konkret definiertes Arbeitsergebnis), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgender Maßgabe: Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Arbeitsergebnisses, schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. ROOTHIRSCH wird berechtigte Mängelrügen in angemessener Frist prüfen und behobenene Mängel durch Nachbesserung beseitigen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde bei wesentlichen Mängeln nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6.3 – ausgeschlossen.
6.3 Haftungsbeschränkung
ROOTHIRSCH haftet dem Kunden gegenüber in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt für alle verursachten Schäden. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet ROOTHIRSCH – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von ROOTHIRSCH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
6.4 Gesetzliche Haftungstatbestände
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien (sofern schriftlich vereinbart) bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht bei Arglist oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sofern gerade eine hierauf bezogene Garantie übernommen wurde.
6.5 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ROOTHIRSCH.
6.6 Reklamationen
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist der Kunde angehalten, etwaige Beanstandungen oder Unzufriedenheiten mit den Leistungen zeitnah mitzuteilen. ROOTHIRSCH wird sich bemühen, im Gespräch mit dem Kunden für alle auftretenden Probleme oder Reklamationen einvernehmliche Lösungen zu finden.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 Datenschutz
ROOTHIRSCH behandelt alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich und gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Details zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist nicht unmittelbar Bestandteil dieser AGB, ergänzt jedoch diese in datenschutzrechtlichen Fragen. Der Kunde bestätigt, von der Datenschutzerklärung Kenntnis genommen zu haben.
7.2 Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit vom jeweils anderen Vertragspartner erhaltenen oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als vertrauliche Informationen gelten alle Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
7.3 Mitarbeiterverpflichtung
ROOTHIRSCH stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls herangezogene Unterauftragnehmer ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Datenschutz verpflichtet sind. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur in dem Umfang zugänglich gemacht, wie es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, und im Übrigen gemäß Ziffer 7.1 geschützt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Rechtswahl
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen ROOTHIRSCH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) sowie sonstige kollidierende internationale Regelungen sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das für den Sitz von ROOTHIRSCH (Gütersloh, Deutschland) örtlich und sachlich zuständige Gericht. ROOTHIRSCH bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.3 Schiedsgerichtsvereinbarung
Die Parteien können einvernehmlich eine Schiedsgerichtsvereinbarung treffen, um Streitigkeiten aus diesem Vertrag außergerichtlich beizulegen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform und einer eindeutigen Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens (z.B. Benennung einer Schiedsinstitution und Verfahrensordnung). Ohne eine gesonderte Schiedsvereinbarung verbleibt es bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß Ziffer 8.2.
8.4 Erfüllungsort
Soweit nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Zahlungsort der Sitz von ROOTHIRSCH in Gütersloh.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
9.2 Änderungen der AGB
ROOTHIRSCH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. ROOTHIRSCH wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Für Angebote, die vor einer Änderung der AGB abgegeben und vom Kunden angenommen wurden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
9.3 Sonstiges
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ROOTHIRSCH auf Dritte übertragen werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; etwaige frühere Vereinbarungen oder Korrespondenzen werden durch diesen Vertrag vollständig ersetzt, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich fortgelten sollen.